Haben sie gewusst, ...
- dass eine Aufbahrung der/des Verstorbenen zu Hause möglich ist.
- dass man der/dem Verstorbenen persönliche Kleider anziehen darf.
- dass persönliche Gegenstände wie Stofftiere, Zeichnungen, Fotos, Muscheln und andere Andenken mit in den Sarg gelegt werden dürfen.
- dass die Angehörigen auf Wunsch bei der Einsargung mithelfen können.
- dass die Urne nach Hause mitgenommen werden darf.
- dass die Asche selber an einem See, auf einem Berg oder an einem anderen Lieblingsplatz verstreut werden darf.
- dass ein Teil der Asche als Erinnerung behalten werden kann.
Kosten:
- dass die Kosten für einen einfachen Sarg mit Kissen, Ankleiden, Einsargen der/des Verstorbenen, evtl. Grabkreuz mit Anschrift und die Überführung in der Aglomeration Luzern ca. Fr. 1200.-- bis Fr. 1500.-- betragen.
Zusätzliche Fremdleistungen:
- Todesanzeige Neue Luzerner Zeitung ca. Fr. 1000.-- bis Fr. 1500.-- (je nach Grösse)
- Kremation inkl. Urne Fr. 550.-- (Es gibt Gemeinden, die diese Kosten übernehmen).
