Haben sie gewusst, ...

 
 
  • dass eine Aufbahrung der/des Verstorbenen zu Hause möglich ist.
  • dass man der/dem Verstorbenen persönliche Kleider anziehen darf.
  • dass persönliche Gegenstände wie Stofftiere, Zeichnungen, Fotos, Muscheln und andere Andenken mit in den Sarg gelegt werden dürfen.
  • dass die Angehörigen auf Wunsch bei der Einsargung mithelfen können.
  • dass die Urne nach Hause mitgenommen werden darf.
  • dass die Asche selber an einem See, auf einem Berg oder an einem anderen Lieblingsplatz verstreut werden darf.
  • dass ein Teil der Asche als Erinnerung behalten werden kann.

 

 

 

Kosten:

 

  • dass die Kosten für einen einfachen Sarg mit Kissen, Ankleiden, Einsargen der/des Verstorbenen, evtl. Grabkreuz mit Anschrift und die Überführung in der Aglomeration Luzern ca. Fr. 1200.-- bis Fr. 1500.-- betragen.

 

 

Zusätzliche Fremdleistungen:

 

  • Todesanzeige Neue Luzerner Zeitung ca. Fr. 1000.-- bis Fr. 1500.-- (je nach Grösse)
  • Kremation inkl. Urne Fr. 550.-- (Es gibt Gemeinden, die diese Kosten übernehmen).